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Antje Hermenau (ehemaliges Mitglied der Grünen und frühere Bundestagsabgeordnete) am 30.06.2024 im Interview mit Marc Friedrich:
"Früher haben wir die Kröten per Hand über die Straße getragen, heute werden massenweise ganze Populationen vernichtet, damit das Windrad in den Wald kommt".
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Wie formuliert Reinhold Messner zutreffend:
"Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich bewahren will: Die Natur".
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"Vor 45 Jahren kämpfen wir noch gemeinsam für die Verlegung einer Autobahntrasse wegen einer kleinen Blaukehlchen-Population. Heute werden Störche, Eulen, Uhus, Rot- und Schwarzmilane von den Geschütztesten der Geschützen nüchtern im deutschen Naturschutz unter Kollateralschäden abgeheftet".
- Enoch zu Guttenberg - (Mitgründer des BUND, Austritt 2012 wegen der Energiewendepolitik)
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung am 10.09.2024 an den Gemeinderat verwiesen. Der Antrag der FDP, die Tagesordnung der Ratssitzung am 12.09.2024 um unseren Antrag zu erweitern, wurde von der SPD, CDU, 1 Mitglied der Grünen und dem Bürgermeister abgelehnt. Es stellt sich die Frage, warum der Bürgermeister dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Vorlage eine Entscheidung des Rates vorschlägt, diesen Tagesordnungspunkt jedoch nicht auf die n ä c h s t e Sitzung des Rates nimmt.
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Unser Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung ist auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2024 genommen worden. In der Vorlage empfiehlt der Bürgermeister die Entscheidung über die Anregung im Gemeinderat zu treffen. Die nächste Ratssitzung ist am 12.09.2024. Die Tagesordnung des Rates am 12.09.2024 enthält jedoch nicht unseren Antrag, sodass eine Beratung voraussichtlich erst am 07.11.2024 erfolgt.
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Mit Schreiben vom 21.06.2024 ist von unserer BI die Durchführung einer Einwohnerversammlung beantragt worden, in der über den aktuellen Planungsstand zum Bau der Bürgerwindradanlage informiert wird. Der Bürgermeister hat mitgeteilt, dass in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 10.09.2024 unserer Antrag beraten wird.
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Dem Vorsitzenden des Presbyteriums der Ev.-luth. Kirchengemeinde Rödinghausen, Herrn Gerd Flörke, wurde eine umfassende Stellungnahme der Bürgerinitiative zum möglichen Bau eines "Bürgerwindrades" im Heerfeld übergeben. Gleichzeitig wurde darum gebeten, die Bürgerinitiative von der Entscheidung des Presbyteriums über das weitere Verfahren zeitnah in Kenntnis zu setzen. (19.05.2024)
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Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität vom 13.06.2024 folgt dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters:
"Die Gemeinde Rödinghausen folgt den in der Landesbauordnung festgesetzten Regelungen und legt keine eigenen Mindestabstände und Rahmenbedingungen zur Errichtung von Windkraftanlagen fest".
D a f ü r haben gestimmt: SPD, CDU und Grüne! D a g e g e n stimmte die FDP!
- Damit wurde unsere Anregung (s. unten) ignoriert!
In der Verwaltungsvorlage zur Sitzung heißt es: Aktuell liegen keine Anträge zum Bau einer Bürgerwindkraftanlage vor. Die Verwaltung schlägt vor, etwaige von der Gesetzgebung abweichende Festsetzungen zu Mindestabständen und dergleichen erst dann zu diskutieren, wenn diesen auch eine konkrete Planung vorausgeht!
In der Kreissynode berichtet der Superintendent zum aktuellen Stand der Planung über ein kirchliches Bürgerwindrad! Es sprach das Projekt in Rödinghausen konkret an, auch zwei persönliche Gespräch mit dem Bürgermeister. Als Standort wurde das "Heerfeld" genannt! Die Höhe beträgt ca. 230 m. Ob sich die Gemeinde Rödinghausen an dem Projekt beteiligt, ist nach Aussage des Superintendenten bisher noch nicht geklärt.
Wenn Bürgermeister und Ratsmitglieder erst einen konkreten Antrag vom Kirchenkreis erarbeiten lassen wollen, deutet alles darauf hin, dann das Projekt ohne größere Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Kommunalwahl 2025??) möglichst schnell "durchgeboxt" werden soll. Für uns ist klar, der Schutzabstand von 1.000 Meter vom Grundstück der Kirchengemeinde zur Wohnbebauung kann nicht eingehalten werden!
Jetzt ist es Zeit, aktiv zu werden! Bürgermeister und Politik haben am 13.06.2024 ein deutliches Zeichen gesetzt!
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Einstimmiger Beschluss der Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative Sorgenrad Rödinghausen e.V. vom 26.02.2024:
Rahmenbedingungen für den Bau von Windkraftanlagen / Bürgerwindkraftanlagen:
I. Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden die durch Einzelunternehmer/Gesellschaften/Eigentümer errichtet werden, muss 1.000 Meter vom Windradfuß betragen.
II. Dem Bau von sog. Bürgerwindkraftanlagen wird unter folgenden Rahmenbedingungen nicht widersprochen:
1. der 1.000-Meter-Abstand vom Windradfuß ist n i c h t einzuhalten, wenn a l l e in diesem Umkreis befindlichen Wohnungseigentümer dem Bau schriftlich zustimmen.
2. Allen betroffenen Grundstückseigentümern im 1.000-Meter-Radius wird die Möglichkeit des Erwerbs von Beteiligungsanteilen v o r r a n g i g eingeräumt.
3. Die Mehrheitsbeteiligung von Bürgern aus der Gemeinde Rödinghausen ist d a u e r h a f t sicherzustellen.
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"Bürgerwindrad" durch den Kirchenkreis in Rödinghausen???
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Bürgerinitiative lädt mit Schreiben vom 26. März 2024 die neuen Presbyter der Kirchengemeinde Rödinghausen/Bieren zu einem Gespräch über den Bau eines neuen Windrades im Heerfeld ein. Der Vorsitzende des Presbyteriums hat den vorgeschlagenen Termin am 06.05.2024 bestätigt.
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18.03.2024: Der Superintendent nimmt Gesprächsangebot der Bürgerinitiative nicht wahr und äußert sich nicht zu Fragen!!!
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Der Kirchenkreis Herford plant den Bau eines "Bürgerwindrads". Bezüglich des Standortes hieß es am 04.09.2023 in der Presse: "Zumindest eine Idee für einen Standort an der westlichen Grenze des Kreises zu Niedersachsen scheint es zu geben - das verrieten die Grafiken der Experten." Indizien deuten darauf hin, dass es e r n e u t um einen Standort "Im Heerfeld" in Rödinghausen gehen soll. - 28.02.2024 -
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CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben am 06.06.2023 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen eingebracht:
Die bislang geltenden pauschalen 1.000 Meter-Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung fallen demnach in Nordrhein-Westfalen weg. Dadurch soll der schnellere Ausbau der Windenergie ermöglicht werden. Der Zubau der Windenergie soll sich aber nicht gegen den Willen der Kommune und entgegen den Planentwürfen der Regionalplanungsbehörde entwickeln.
Die im März 2022 (als unmittelbar von der Landtagswahl) von der seinerzeitigen CDU/FDP-Regierung noch einmal beschlossene 1.000-Meter-Abstandsregelung ist nach der Landtagswahl und Bildung der neuen CDU/Bündnis 90/Die Grünen -Landesregierung von der CDU aufgegeben worden. So schnell ändern sich politische Aussagen!!!
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Die Naturschutzinitiative e.V., der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. reichen wegen fortlaufender und systematischer Verstöße gegen das EU-Naturschutzrecht eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Ziel ist es, dass der Europäische Gerichtshof die Unvereinbarkeit der neuerlichen Gesetzesänderungen mit dem europäischen Recht feststellt. (04/2023)
Durch eine selbst geschaffene "Notverordnung" sollen Windräder ohne Beteiligung der Bürger und Verbände und ohne die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen errichtet werden. Der Natur- und Artenschutz spielt beim Ausbau der erneuerbaren Energie für Wirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) keine Rolle mehr!!! ( 2. Februar 2023 )
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Neue Westfälische vom 19.04.2024:
Andreas Speith, Geschäftsführer von Westfalen Weser Netz: 112 Gigawattstunden konnten 2023 in Ostwestfalen-Lippe nicht ins Netz eingespeist werden, da die Stromnetze nicht ausreichend ausgebaut sind. Die Bürger in OWL haben trotzdem für das Abschalten elf Mio. € gezahlt!!!
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Westfalen-Blatt vom 13.09.2022:
Westfalen Weser Netz: 71,5 Gigawattstunden Strom konnten 2021 (in Ostwestfalen-Lippe) nicht eingespeist werden. Der Grund sind fehlende Netze. Immer größere Windräder erzeugen immer mehr Strom - was politisch gewollt ist. Bei den Verbrauchern kommt der Strom oft nicht an!
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Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums konnten 5.800 Gigawattstunden des erzeugten Stroms 2021 nicht ins Netz eingespeist werden. Die Stromproduzenten wurden mit 807,1 Mio. € entschädigt, in 2016 waren es noch 373 Mio. € (lt. Neue Westfälische vom 12.12.2022). Der Ausbau der Windkraft zahlt sich für die Windradlobby aus, die Bürgerinnen und Bürger als Stromverbraucher zahlen über die Netzentgelte auf ihrer Stromrechnung.
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Eckpunktepapier vom 4.4.2022 der Ministerien für Umwelt & Naturschutz und für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Titel "Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land". Hierzu folgende Stellungnahmen:
a) Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. -VLAB-
Die Inhalte des Eckpunktepapiers sind ohne Übertreibung eine arten- und naturschutzrechtlicher Skandal. Nationales und internationales Artenschutzrecht werden faktisch außer Kraft gesetzt.
Dieses Eckpunktepapier entspricht dem Wunschzettel der Windindustrie. Von "naturverträglichem Ausbau der Windenergie" kann keine Rede sein. Die in den letzten Jahren durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigten Grundlagen werden ebenso in die Tonne getreten wie der Stand der Wissenschaft zum Thema Windkraft und Naturschutz.
b) Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Das selbstgesteckte Ziel, den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz zu lösen und dabei hohe Standards für den Artenschutz zu bewahren, wird verfehlt. Es bewirkt vielmehr für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz eine Schwächung von historischer Tragweite.
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Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26.04.2022:
Genehmigung für drei Windkraftanlagen in Hessen und Ausnahme vom Tötungsverbot sind rechtswidrig!
Die Kammer hat keinen Anlass gesehen, für den Rotmilan von einem im sog. Helgoländer Papier empfohlen Mindestabstand von 1.500 m zwischen Horst und Windenergieanlagen abzuweichen! Die dortigen Abstandsempfehlungen stellen nämlich lt. Gericht "den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand" dar.
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Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 21.10.2021:
Die Windkraftanlagen liefen im 1. Halbjahr 2021 rein rechnerisch zu rund einem Fünftel (20,9 %) unter Volllast. Photovoltaik-Anlagen hatten im gleichen Zeitraum einen Nutzungsgrad von 10,5 %, wetterunabhängige Biogasanlagen erreichten dagegen mehr als die Hälfte (56,7 %) der möglichen Volllast.
Der Umsatz der Windenergiebranche lag 2019 um 24 % unter dem Niveau des Vorjahres!
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Das w a r einmal:
Neue Landesregierung in NRW (CDU/FDP) will Mindestabstände von 1.500 m zu Wohnsiedlungen festschreiben !!! (13.06.2017)
Brief der Bürgerinitiative Sorgenrad Rödinghausen e.V. vom 22.05.2017 an den Wahlsieger von NRW und designierten Ministerpräsidenten, Armin Laschet, CDU, zu Kernforderungen für den Ausbau der Windkraftnutzung
Veröffentlicht unter w w w . w i n d w a h n . c o m
B ü r g e r i n i t i a t i v e e r f o l g r e i c h ! ! !
Gemeinderat stellt Verfahren zur Ausweisung von
K o n z e n t r a t i o n s z o n e n m i t g r o ß e r M e h r h e i t (SPD/WiR/FDP)
ein !!!
(03. November 2016)
Die "Wahlprüfsteine" unserer Bürgerinitiative zur Landtagswahl am 14.05.2017 in NRW und die Antworten der Spitzenkandidaten dazu finden Sie unter www.windwahn.com unter "NRW wählt - Die Antworten der Parteien".
Bürgerinitiative für mehr Abstand von Windkraftanlagen in Rödinghausen!
Die Gemeinde Rödinghausen will vier Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausweisen. Die Mitglieder der Bürgerinitiative halten die geplanten Flächen für völlig ungeeignet im Hinblick auf
die Abstände zur nächsten Bebauung (300 Meter!)
die Höhe der Windräder (200 Meter und höher!)
Infraschall, Geräusche und Schattenwurf
die Zerstörung des Landschaftsbildes
die Missachtung von Natur- und Tierschutz
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